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Legal · Direktkundschaft

Allgemeine Nutzungsbedingungen Revivra

Anbieterin:
b-nova Schweiz GmbH
Sitz:
Signalstrasse 13, 4058 Basel, Schweiz
UID:
CHE-256.415.420 (Handelsregisteramt Basel-Stadt)
Kontakt:
legal@revivra.app
Version:
1.0
Stand:
4. August 2026

Inhalt

  1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Leistungsumfang
  4. Pflichten des Kunden
  5. Nutzungsrechte
  6. Vergütung
  7. Künstliche Intelligenz, Art. 50 KI-VO
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Sperrung
  10. Vertragsdauer und Beendigung
  11. Datenschutz
  12. Änderungen
  13. Schlussbestimmungen
  14. Anhang B — AVV

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Revivra und der Person, die die Plattform Revivra unmittelbar bei Revivra bezieht («Kunde»). Für Reseller und deren Endkundschaft gelten vorrangig die Reseller-AGB.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Einzelunternehmen und selbständig Erwerbende, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schliessen (§ 14 BGB, § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, Art. 3 lit. b UWG). Der Kunde bestätigt dies bei der Bestellung ausdrücklich. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt nicht zustande.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die kostenpflichtige Bestellung abschliesst, diese Nutzungsbedingungen durch Anklicken der entsprechenden Checkbox annimmt und Revivra die Bestellung bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Revivra ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und, soweit Revivra personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anhang B).

2. Begriffsbestimmungen

«Plattform» — die unter revivra.app und my.revivra.app erreichbare SaaS-Lösung zur KI-gestützten Modernisierung von Websites.

«Quell-Website» — die vom Kunden zur Analyse angegebene bestehende Website.

«Erzeugte Website» — das von der Plattform aus der Quell-Website und den Angaben des Kunden erzeugte Ergebnis (Dateien, Texte, Bilder, Konfiguration).

«Generierung» — ein vollständiger Erzeugungs- oder Neuerzeugungslauf.

«Revision» — eine textbasierte Kleinkorrektur an einer erzeugten Website.

«Gehostete Website» — eine über die Plattform öffentlich ausgelieferte erzeugte Website.

3. Leistungsumfang

3.1 Revivra stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Fassung als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der gewählten Leistung nach der jeweils gültigen Preisliste, derzeit:

LeistungArt
Managed (monatlich / jährlich)Abonnement, inkl. Hosting-Kontingent
Growth (monatlich / jährlich)Abonnement, inkl. erweitertem Kontingent
Extra Refresheinmalige zusätzliche Generierung
Revision Crediteinmaliges Guthaben für Revisionen

3.2 Revivra entwickelt die Plattform laufend weiter. Funktionale Änderungen sind zulässig, soweit der vertragsgemässe Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3.3 Kein Erfolgsversprechen. Die Leistung ist die Bereitstellung der Plattform und die Durchführung der Generierung. Revivra schuldet keinen bestimmten gestalterischen, wirtschaftlichen oder Suchmaschinen-Erfolg und keine inhaltliche Richtigkeit der KI-erzeugten Texte und Bilder. Der Kunde ist verpflichtet, die erzeugte Website vor der Veröffentlichung zu prüfen (Ziff. 4.3).

3.4 Verfügbarkeit. Revivra strebt für gehostete Websites eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von Revivra. Weitergehende Service-Level werden nicht geschuldet.

4. Pflichten und Zusicherungen des Kunden

4.1 Rechte an der Quell-Website. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Quell-Website zur Analyse und Weiterverarbeitung anzugeben, und dass der Verarbeitung ihrer Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken und darin enthaltener personenbezogener Daten — keine Rechte Dritter entgegenstehen.

4.2 Eingebrachte Inhalte. Für alle vom Kunden hochgeladenen oder eingegebenen Inhalte gilt dieselbe Zusicherung. Der Kunde stellt Revivra von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Ziff. 4.1 oder 4.2 beruhen.

4.3 Prüfpflicht vor Veröffentlichung. Der Kunde prüft die erzeugte Website vor der Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Das betrifft insbesondere Preis- und Produktangaben, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung, gegebenenfalls Widerrufsbelehrung und Preisangaben) sowie die Frage, ob abgebildete Bilder die tatsächlichen Verhältnisse seines Unternehmens zutreffend wiedergeben.

4.4 Zulässige Nutzung. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Rechten Dritter, Umgehung technischer Beschränkungen, automatisierte Massenabfragen sowie die Nutzung der Plattform zur Erstellung von Websites, die über die Identität ihres Betreibers täuschen.

4.5 Zugangsdaten. Der Kunde sichert seine Zugangsdaten und meldet Missbrauchsverdacht unverzüglich.

5. Nutzungsrechte

5.1 Erzeugte Website. Der Kunde erhält an der erzeugten Website ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares, ausschliessliches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten, soweit Revivra hierüber verfügen kann. Das gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

5.2 Plattform. Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Quelltexten, Prompts, Vorlagen, Layout-Archetypen und Stil-Presets verbleiben bei Revivra. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der gebuchten Leistung.

5.3 Vorbehalte Dritter. An KI-erzeugten Inhalten können nach dem Recht einzelner Staaten urheberrechtliche Schutzlücken bestehen; Revivra sichert nicht zu, dass an KI-erzeugten Bildern oder Texten ein urheberrechtlicher Schutz entsteht oder dass identische oder ähnliche Ergebnisse Dritten nicht ebenfalls zur Verfügung stehen.

5.4 Referenznennung. Revivra darf die erzeugte Website nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz nennen. Die Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

6. Vergütung

6.1 Es gilt die bei Bestellung veröffentlichte Preisliste. Abonnements werden im Voraus für die gewählte Periode, einmalige Leistungen bei Bestellung fällig.

6.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive einer allenfalls geschuldeten Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Ist der Kunde in einem EU-Mitgliedstaat ansässig, erfolgt die Rechnungstellung nach den dort geltenden Vorschriften; der Kunde teilt seine USt-IdNr. bei Bestellung mit und hält sie aktuell.

6.3 Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Bei Zahlungsverzug ist Revivra berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Frist von sieben Kalendertagen die Leistungen — einschliesslich des Hostings gehosteter Websites — zu suspendieren. Verzugszins 5 % p. a. (Art. 104 OR).

6.4 Preisänderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innert dieser Frist, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung; andernfalls gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.

7. Einsatz künstlicher Intelligenz; Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO

7.1 Hinweis auf den KI-Einsatz. Die Plattform erzeugt Websites mit Hilfe von KI-Systemen. Sämtliche Texte der erzeugten Website sind KI-generiert. Bilder können KI-erzeugt, KI-bearbeitet, vom Kunden bereitgestellt oder der Quell-Website entnommen sein.

7.2 Pflichten von Revivra als Anbieterin. Revivra kennzeichnet die von der Plattform erzeugten Ausgaben maschinenlesbar im Sinn von Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 («KI-VO»): KI-erzeugte Bilddateien tragen eine Herkunftskennzeichnung nach dem IPTC-Standard, jede erzeugte Seite enthält eine maschinenlesbare Erklärung über den KI-Ursprung ihrer Texte. Revivra aktualisiert die eingesetzten Verfahren nach Massgabe des Stands der Technik.

7.3 Pflichten des Kunden als Betreiber. Wer die erzeugte Website veröffentlicht oder betreibt, ist Betreiber im Sinn von Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Der Kunde erfüllt die ihn treffende Offenlegungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO in eigener Verantwortung. Enthält die erzeugte Website KI-erzeugte Bilder, blendet Revivra hierfür automatisch einen sichtbaren Hinweis im Fussbereich jeder Seite ein; der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner Pflicht gleichwohl selbst verantwortlich, insbesondere wenn er die Website ausserhalb der Plattform betreibt oder verändert.

7.4 Unterlassungspflicht. Der Kunde wird die Kennzeichnungen nach Ziff. 7.2 und den Hinweis nach Ziff. 7.3 weder entfernen, unkenntlich machen, technisch unterdrücken noch entfernen lassen. Diese Pflicht besteht auch nach einem Export der Website-Dateien, nach einem Umzug auf eigenes Hosting sowie nach Beendigung dieses Vertrags fort, solange die betreffenden Inhalte veröffentlicht sind.

7.5 Freistellung. Verletzt der Kunde Ziff. 7.4 oder unterlässt er eine ihm obliegende Offenlegung, stellt er Revivra von hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter, Verfahrenskosten und behördlichen Sanktionen frei.

7.6 Änderung der Anforderungen. Ändern sich die rechtlichen oder technischen Anforderungen an die Kennzeichnung, passt Revivra die Plattform an. Bereits veröffentlichte Websites erhalten die angepasste Kennzeichnung mit dem nächsten Erzeugungs- oder Neuaufbaulauf.

7.7 Keine Rechtsberatung. Die Hinweise nach dieser Ziffer und in der Anwendung sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung des Kunden zu den ihn treffenden Pflichten.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Revivra erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters. Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 30 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen. Revivra behebt Mängel durch Nachbesserung oder Neuerzeugung.

8.2 Revivra haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte.

8.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust (soweit nicht auf einem Verstoss gegen zumutbare Sicherungsobliegenheiten von Revivra beruhend) und mittelbare Schäden.

8.4 Revivra haftet nicht für Inhalte, die der Kunde einbringt oder freigibt, und nicht für Folgen einer Veröffentlichung ohne die Prüfung nach Ziff. 4.3.

8.5 Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

9. Sperrung

Revivra kann einzelne Websites oder das Konto sperren, wenn (a) ein Verstoss gegen Ziff. 4.4 vorliegt, (b) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt, (c) eine akute Gefährdung der Plattformsicherheit besteht oder (d) der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Ziff. 6.3 im Rückstand ist. Revivra informiert den Kunden unter Angabe der wesentlichen Gründe und der Möglichkeit zur Stellungnahme so rasch wie möglich.

10. Vertragsdauer und Beendigung

10.1 Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.2 Nach Vertragsende stellt Revivra dem Kunden die Dateien der erzeugten Website für 30 Tage zum Export bereit. Danach werden Kundendaten innert weiterer 30 Tage gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

10.3 Das Nutzungsrecht nach Ziff. 5.1 und die Pflichten nach Ziff. 7.4 bestehen über das Vertragsende hinaus fort.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von Revivra. Soweit Revivra personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Daten von Besucherinnen und Besuchern der gehosteten Website sowie Formulareingaben —, ist der Kunde Verantwortlicher und Revivra Auftragsverarbeiterin; es gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Anhang B.

12. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Revivra kann diese Nutzungsbedingungen mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde innert dieser Frist, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung. Auf Frist und Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Übertragungen dieses Vertrags durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Revivra.

13.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

13.3 Anwendbares Recht. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13.4 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel, Schweiz. Revivra bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

Anhang B — Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Es gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung von Revivra in der jeweils unter revivra.app/legal/dpa veröffentlichten Fassung. Sie enthält insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, technisch-organisatorische Massnahmen, die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Grundlagen für Drittlandtransfers, die Unterstützung bei Betroffenenrechten und die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

Allgemeine Nutzungsbedingungen Revivra · Version 1.0 · Stand 4. August 2026.

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